MENU


Wir über uns


Der Mieterverein Brandenburg und Umgebung e.V. ist ein lokales Beispiel für die über hundertjährige Tradition der gesellschaftspolitischen Interessenvertretung aller Mieterinnen und Mieter in Deutschland
für eine gemeinwirtschaftlich ausgerichtete Stadtentwicklung zu Gunsten aller Bewohner, unabhängig vom jeweiligen Familien- oder Haushaltseinkommen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Außerdem hilft der MVB seinen Mitgliedern durch vorgerichtliche Streitschlichtung zu Ihren Wohnungs- und Mietproblemen.

In eigener Sache:
Damit Sie als Mitglied des MVB den vollen Umfang unserer Seite nutzen können, benötigen Sie einen Zugang zu unserer Website. Diesen können Sie nur nutzen, wenn Sie eine E-Mail-Adresse bei uns angegeben haben.

An alle Mitglieder des MVB, die noch keine E-Mail-Adresse angegeben haben: Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit, damit wir mit Ihnen kommunizieren und Sie die Website nutzen können.

Unsere Aufgaben:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Einflussnahme, Kurse, Veranstaltungen oder Zusammenarbeit in öffentlichen Gremien, mit weiteren Mietervereinen oder Bürgerinitiativen, die sich der Verwirklichung ergänzender sozial-ökologischer Zielsetzungen widmen.

  1. Förderung einer sozialen Wohnungswirtschaft sowie die Verbesserung der Wohnverhältnisse, u.a. durch die Verwirklichung einer sozialen und ökologischen Wohnungs- und Mietenpolitik in Stadt und Land

  2. Wahrung der Rechte und Interessen der Mieter und Pächter in allen Bereichen des Miet- und Wohnungswesens, u.a. bei der Bauplanung und -ausführung, Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung, bei der Sicherung gesunder und ökologischer Wohnbedingungen

  3. Förderung von Wohnungsgenossenschaften und Erhaltung der im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen Wohnungsbestände

  4. vorgerichtliche Rechtsberatung und Interessenvertretung unserer Mitglieder bei ihren persönlichen Problemen zum Mietrecht ihrer Wohnungen; diese vereinsinterne Rechtsberatung darf laut Rechtsdienstleistungsgesetz ausschließlich durch Voll-Juristen mit Befähigung zum Richteramt erfolgen.


Wichtiger Hinweis


Mitglieder können nicht mehr ohne vorherige Vereinbarung zur Rechtsberatung in der Geschäftsstelle erscheinen.
Die Zuweisung zu den Beratungszeiten erfolgt in telefonischer Absprache zwischen der Geschäftsstelle und dem jeweiligen ratsuchenden Mitglied.
Zur telefonischen Absprache sind die angegebenen Geschäftszeiten eingerichtet.

Wegen des regen Telefonverkehrs besteht zusätzlich die Möglichkeit per E-Mail die telefonische Vereinbarung dadurch zu erleichtern, dass die Mitglieder vorab schriftlich mitteilen,
a) zu welchem Thema sie Beratung und Hilfe benötigen und
b) welche Beratungszeiträume Ihnen am ehesten passen (1. oder 2. Wahl),
bzw. welche Termine für sie unpassend wären,
c) unter welcher Nummer, Sie zu welcher Zeit zwischen 10 - 17: 00 Uhr telefonisch erreichbar
sind.

Diese Beratungstermine sind für den Monat Februar 2026 vereinbart worden:


  • Am Dienstag, dem 03. Februar 2026 wird Herr Rechtsanwalt Mieland
    Mietberatung von 09:00 - 13:00 Uhr Einlasszeit durchführen.
    Es können 12 Notfälle oder Fälle mit kurzer Fristsetzung angenommen werden.
    RSV-Schadensmeldungen werden ab 13:00 zugelassen.

  • Am Mittwoch, dem 04. Februar 2026 wird Frau Rechtsanwältin Rehda
    Mietberatung von 15:00 - 18:00 Uhr Einlasszeit durchführen.
    Es können 12 Notfälle oder Fälle mit kurzer Fristsetzung angenommen werden.
    RSV-Schadensmeldungen werden ab 18:00 zugelassen.

  • Frau Rechtsanwältin Rehda wird noch Ihre weiteren Beratungszeiträume im Monat Februar
    bekanntmachen.

  • Am Mittwoch, dem 11. Februar 2026 wird Herr Rechtsanwalt Mieland
    Mietberatung von 09:00 - 12:00 Uhr Einlasszeit durchführen.
    Es können 12 Notfälle oder Fälle mit kurzer Fristsetzung angenommen werden.
    RSV-Schadensmeldungen werden um 11:30 zugelassen.

  • Am Dienstag, dem 17. Februar 2026 wird Herr Rechtsanwalt Mieland
    Mietberatung von 09:00 - 13:00 Uhr Einlasszeit durchführen.
    Es können 12 Notfälle oder Fälle mit kurzer Fristsetzung angenommen werden.
    RSV-Schadensmeldungen werden ab 13:00 zugelassen.

  • Am Montag, dem 23. Januar 2026 wird Herr Rechtsanwalt Mieland
    Mietberatung von 09:00 - 13:00 Uhr Einlasszeit durchführen.
    RSV-Schadensmeldungen werden ab 13:00 zugelassen.


Beratungstermine im März werden rechtzeitig auf dieser Homepage angekündigt.

Wichtiger Hinweis: Diese Website befindet sich derzeit im Umbau. Bitte haben Sie Verständnis, falls nicht alle Inhalte vorhanden oder auf dem aktuellen Stand sind. Wir arbeiten mit Nachduck an der Verbesserung und Korrektur der Inhalte.