Aufgaben

Vorstandsvorsitzender

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende sind als geschäftsführender Vorstand jeweils berechtigt, den Verein vor Gericht und im außergerichtlichen Rechtsverkehr allein zu vertreten. Sie können einzelne Aufgaben durch Vollmacht ständig oder zeitweilig anderen Vorstandsmitgliedern übertragen.

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende sind als geschäftsführender Vorstand jeweils berechtigt, den Verein vor Gericht und im außergerichtlichen Rechtsverkehr allein zu vertreten. Sie können einzelne Aufgaben durch Vollmacht ständig oder zeitweilig anderen Vorstandsmitgliedern übertragen.

  1. Der Vorstand besteht aus einem/einer Vorsitzenden, einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden, einem/einer Schriftführer/in, einem/einer Schatzmeister/in und mindestens einem/einer Beisitzer/in. Wählbar ist jedes Mitglied, das einem dem Deutschen Mieterbund zugehörigen Verein angehört.
  2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende sind als geschäftsführender Vorstand jeweils berechtigt, den Verein vor Gericht und im außergerichtlichen Rechtsverkehr allein zu vertreten. Sie können einzelne Aufgaben durch Vollmacht ständig oder zeitweilig anderen Vorstandsmitgliedern übertragen.
  3. Dem Vorstand obliegt die Beschlussfassung über sämtliche Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung übertragen sind. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben kann er hauptamtliche Mitarbeiter/innen einstellen.
  4. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt vier Jahre. Bei Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Amtszeit, wird auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung ein Mitglied für die restliche Amtszeit nachgewählt.
  5. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Auslagen für ihre Tätigkeit im Vorstand werden ersetzt.
  6. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

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