Wohnraummietvertrag: Kündigung bei ständiger Störung des Hausfriedens durch den Ehegatten des Mieters

Gericht: AG Brandenburg

Datum: 17. Juli 2001

Az: 32 C 169/00


Leitsatz

Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis dann kündigen, wenn zwar nicht die Mieterin, aber ihr Ehemann ständig den Hausfrieden stört, ohne dass die Mieterin dagegen etwas unternommen hätte.

Fundstelle

Grundeigentum 2001, 1134 (Leitsatz und Gründe)

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