Wohnraummietvertrag: Kündigung bei ständiger Störung des Hausfriedens durch den Ehegatten des Mieters
Gericht: AG Brandenburg
Datum: 17. Juli 2001
Az: 32 C 169/00
Leitsatz
Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis dann kündigen, wenn zwar nicht die Mieterin, aber ihr Ehemann ständig den Hausfrieden stört, ohne dass die Mieterin dagegen etwas unternommen hätte.
Fundstelle
Grundeigentum 2001, 1134 (Leitsatz und Gründe)