Aufgaben

  1. § 12 der Satzung des MVB

    2. Die Mitgliederversammlung wählt einen Rechnungsprüfer und einen Ersatz-Rechnungsprüfer für den Zeitraum von 4 Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich.

    3. Die Rechnungsprüfer führen vor jeder ordentlichen Mitgliederversammlung eine Rechnungsprüfung, durch Einsichtnahme in die Buchführungsunterlagen und Kassenbücher und einer zweckdienlichen ggf. stichpunktartigen Prüfung der Belege, durch und legen das Ergebnis schriftlich nieder. Hierüber berichten sie der Mitgliederversammlung.

    4. Die Rechnungsprüfer, sind auf Verlangen des Vorstandes oder auf Beschluss der Mitgliederversammlung, verpflichtet eine zusätzliche Rechnungsprüfung vorzunehmen und dem Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung hierüber Bericht zu erstatten

Fenster schließen