Aufgaben
§ 10 der Satzung des MVB
Der geschäftsführende Vorstand
1. Der geschäftsführende Vorstand ist der gesetzliche Vertreter des Vereins im Sinne von § 26 BGB. Er besteht aus
dem Vorsitzenden des Vorstandes und seinem Stellvertreter. Der Vorsitzende und der Stellvertreter des Vorsitzenden
können den Verein jeweils alleine vertreten.
2. Der geschäftsführende Vorstand führt die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung durch und
führt im Übrigen die Geschäfte des Vereins selbständig. Die Führung der einfachen laufenden Geschäfte der
Vereinsverwaltung, einschließlich der Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern, erledigt er eigenverantwortlich
ohne Einzelbeschlussfassung durch den Vorstand. Zur Durchführung von Maßnahmen mit grundsätzlicher Bedeutung
und zu Vermögensverfügungen oder Verpflichtungen, die 20 % des Vereinsvermögens im Einzelfall übersteigen,
ist ein vorheriger Beschluss oder eine Genehmigung des Vorstandes erforderlich.
3. Der geschäftsführende Vorstand hat dem Vorstand mindestens einmal jährlich einen Geschäftsbericht zu erstatten,
der insbesondere einen Kassenbericht, Angaben über die Entwicklung der Mitgliederzahl und über besondere
Aktivitäten im Berichtszeitraum beinhaltet.